Ausländer, die zum Zwecke einer Behandlung gekommen sind

Ausländer, die zum Zwecke einer Behandlung gekommen sind

Ausländer, die zum Zwecke einer Behandlung gekommen sindAllgemeine Informationen: Ausländer, die zum Zwecke einer Behandlung gekommen sind, können für die Dauer ihrer Behandlung eine Aufenthaltsgenehmigung erhalten, sofern sie ihren Zustand durch ein Schreiben oder Bericht, den sie von einer privaten oder öffentlichen Gesundheitseinrichtung erhalten haben, nachweisen. Hierzu müssen sie beim Asyl- und Einwanderungsbüro einen Termin vereinbaren, bevor die Frist des Visums oder der Visumbefreiung abläuft, und bis zu diesem Termin die genannten Unterlagen vorbereiten.

Ausländer, die zum Zwecke einer Behandlung eine Aufenthaltsgenehmigung erhalten möchten, müssen sich über ein “Visum zum Zwecke einer Behandlung” oder ein “Touristenvisum” anmelden. Außerdem können diese Personen eine Aufenthaltsgenehmigung erhalten, sofern sie keine der Krankheiten, die als eine Bedrohung für die öffentliche Gesundheit angesehen werden, haben. Diese Ausländer müssen ihre Termine innerhalb der gesetzlichen Frist nehmen. Um die Visumfristen für die Länder und die Höhe der Gebühr, die Sie bezahlen müssen, zu erfahren, können Sie den folgenden Aufenthaltsrechner verwenden.

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Unterlagen, die während dem Termin bereitgestellt werden müssen