Kurzfristige Aufenthaltserlaubnis

Kurzfristige AufenthaltserlaubnisAllgemeine Informationen: Ausländer, die in unser Land durch ein Visum oder im Rahmen einer Visumbefreiung gekommen sind, können bis zu einem Jahr eine Aufenthaltsgenehmigung erhalten, sofern sie diese beantragen und die Bedingungen dafür erfüllen. Hierzu müssen sie beim Asyl- und Einwanderungsbüro einen Termin vereinbaren, bevor die Frist des Visums oder der Visumbefreiung abläuft, und bis zu diesem Termin die genannten Unterlagen vorbereiten. Für weitere Informationen fahren Sie fort, indem Sie die Optionen auswählen, die entsprechend Ihrem Aufenthaltszweck in der Türkei erstellt wurden.